Neue Märkte erschliessen

Werben Sie grenzüberschreitend!
Mit Inkrafttreten der Bundesdatenschutznovelle II zum 1. September 2009 stehen Marketing und Werbung in Deutschland vor großen Herausforderungen. Wer künftig neue Kundenpotenziale erschließen will, kann aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen nur noch eingeschränkt tätig werden.
Besser sieht es dagegen für Ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten aus. Prüfen Sie, inwieweit eine Intensivierung Ihrer Werbeaktivitäten im Ausland von Interesse sein könnte.
Seit 1. September 2009 ist die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die unter anderem auch die Nutzung von Daten zu Werbezwecken neu regelt. Ziel ist es insbesondere, den Adresshandel und den Missbrauch
personenbezogener Daten einzuschränken. Das behindert die Neukundenakquise im Dialogmarketing in Deutschland.
Europa: Brief als Türöffner zum Verbraucher
Leichter gestaltet sich Dialogmarketing noch in europäischen Nachbarländern. So ist in vielen EU-Ländern der Verbraucherschutz in der Briefwerbung beispielsweise über ein verbindliches nachträgliches „Opt-out“ geregelt.
Der Brief ist also nach wie vor der "Türöffner" auf dem Weg zum Verbraucher! Die Erfahrung zeigt, dass Briefwerbung im Gegensatz zu Werbemails oder Telefonanrufen wesentlich positiver wahrgenommen wird. Mailings als Mittel des Dialogmarketings werden immer beliebter – internationale Mailings wachsen aktuell mit einer Rate von sechs bis acht Prozent.
Mit Angeboten für den weltweiten Postversand und den Destinations-Services von Spring Global Mail stehen Ihnen interessante Angebote für grenzüberschreitende B2C-Marketingaktionen zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Klicken Sie auf den Kontakt Button oder kontaktieren Sie uns unter 0 22 03 - 97 85 517.

